Zivilgesellschaft

Montag, 17. Dezember 2007 | Autor: peno

auto-dafe.jpgNicht nur in den USA und in islamisch geprägten Ländern, sondern seit einiger Zeit auch im säkularisierten Europa wird ein zunehmendes Bedürfnis nach Religiösität behauptet.

Die neue Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung1 will ermittelt haben, dass ca. 70% der Deutschen religiös sind. Unter „Religiösität“ verbirgt sich dabei allerdings eine Vielzahl unterschiedlicher, mythischer, mystischer, moralischer und rational nicht fassbarer Vorstellungen:

„41 Prozent der Jüngeren glauben an eine Fortführung der menschlichen Existenz nach dem Tod. Und ein Viertel der Befragten in dieser Altersgruppe meint, dass man sich aus verschiedenen religiösen Lehren seinen eigenen Glauben zusammensetzen sollte.“2

Kirchliche Religionsgemeinschaften können mit ihren Glaubenslehren und ihrem Kirchenkult diese sehr abstrakten Vorstellungen nicht abdecken. Besonders die christlichen Kirchen verlieren Jahr für Jahr viele Tausend Mitglieder.

Der kirchliche Lobbyismus scheint sich verstärkt zu haben und immer erfolgreicher die säkularen Belange der Gesellschaften beeinflussen zu wollen. Hinter diesem Trend können sich auch – so vermutet der Philosoph H. Schnädelbach – konkrete Marktinteressen verbergen. Das gilt nicht nur für obskure Sekten, wie z.B. die zu Recht umstrittene Scientology.

„Ich halte die Vorstellung, dass der Mensch von Natur aus religiös ist, für eine These, hinter der das Interesse der Verteidiger der Religion steht. Die möchten so etwas wie ein religiöses Bedürfnis vorfinden, damit sie einen Markt für ihre Angebote haben.“3

Heutige Kirchenfürsten versuchen auch in Deutschland wieder Schritt für Schritt die säkulare Gesellschaft mit religiösen Gedanken zu durchdringen und religionskonforme Regeln durchzusetzen, stoßen dabei z.Zt. aber noch auf deutlichen Widerspruch:

„Es geht nicht darum, den Glauben zu unterdrücken. Aber wir sollten uns von der Vorstellung verabschieden, dass Kirchenvertreter die Moral gepachtet haben. Ethik ist keine Domäne der Religion, sie ist unser aller Domäne. Aufgeklärte, atheistische Menschen können genauso moralisch sein wie religiöse … Humanisten gehen in ethischen Fragen nicht von einem höheren Wesen aus, sondern vom konkreten, selbstbestimmten Menschen.“4

Der „selbstbestimmte Mensch“ hat sich nach 1945 erneut mit nationalen und supranationalen Menschenrechtserklärungen für ein ziviles Denken und Handeln Maximen gesetzt. Der Wertekanon dieser Erklärungen steht in einer langen, mühsam erkämpften historischen Tradition und hat zumeist Verfassungsrang erhalten. Eine moderne Gesellschaft kann ohne den religiösen Dekalog und ohne religionsinterne Streitigkeiten gut auskommen, nicht aber ohne Beachtung der zivilen Menschenrechtserklärungen.

Das Vordringen der Amtskirchen in die säkularen Bereiche eines Staates ist schwerlich mit religiösen Freiheitsrechten legitimierbar, sondern wohl eher mit unseligen, nicht unbedingt erhaltenswerten „Thron-Altar-Traditionen“ zu erklären. Z. Zt. versuchen die Bischöfe vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrer Klage („Recht auf seelische Erhebung“) neue Ladenöffnungszeiten zu verhindern. Es wird nicht mehr lange dauern, bis auch die Kirchen – wie die politischen Parteien – vom Staat einen Einnahmeausgleich für entschwundene Mitglieder einfordern – mit fragwürdiger Legitimation.

Religionsfreiheit schützt die Religionen in ihren internen Kernbereichen, berechtigt die Kirchenvertreter aber kaum, religiös geprägte Vorstellungen in der politischen, wirtschaftlichen, kulturellen Organisation einer zivilen Gesellschaft durchzusetzen. Eine moderne Zivilgesellschaft lebt von der Beachtung und konsequenten Durchsetzung des Grundrechtskatalogs, nicht von den religionsethischen Erklärungen kirchlicher Amtsträger.

„Wer behauptet, wenn die Menschen nicht an Gott glauben, dann ist die Moral bodenlos, der ist historisch und philosophisch ungebildet. Wir wissen seit Aristoteles, dass die praktische Philosophie, die sich über Fragen der Gerechtigkeit und des guten, gelingenden Lebens Gedanken macht, auf eigenen Füßen steht.“5

  1. „Religionsmonitor 2008“ []
  2. Der Tagesspiegel vom 17.12.07 []
  3. Herbert Schnädelbach, in: Der Tagesspiegel vom 16.12.07 []
  4. Bas Kast, in: Der Tagesspiegel vom 13.11.07 []
  5. Herbert Schnädelbach, a.a.O. []

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EKD-Synode

Mittwoch, 7. November 2007 | Autor: peno

Zu Beginn der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland proklamiert Bischof Huber eine neue Streitkultur:

  • „Religiöse Pluralität ist der Ernstfall der Religionsfreiheit.“
  • Moscheen ja, aber erst nach einer kritischen Auseinandersetzung über deren Ort, Größe, Gestaltung und Anzahl.
  • Den Satz „Gott ist Liebe“ gibt es nicht in jeder Religion.
  • Es ist unsinnig, aus den Einsichten der modernen Naturwissenschaften abzuleiten, es gebe keinen Gott.

Zum Ende der Synode soll man den “Stoßseufzer” Heinrich Heines vernommen haben:

Unbequemer neuer Glauben!
Wenn sie uns den Herrgott rauben,
Hat das Fluchen auch ein End -
Himmel-Herrgott-Sakrament!

Wir entbehren leicht das Beten,
Doch das Fluchen ist vonnöten,
Wenn man gegen Feinde rennt -
Himmel-Herrgott-Sakrament!

Nicht zum Lieben, nein, zum Hassen
Sollt ihr uns den Herrgott lassen,
Weil man sonst nicht fluchen könnt -
Himmel-Herrgott-Sakrament!

Ja: Die Kirchen haben Sorgen! Der Kampf der Religionen bleibt wohl eine „unendliche Geschichte“.

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Kampf der Religionen?

Samstag, 13. Oktober 2007 | Autor: peno

Der in „Verfassungsänderung: Kultur“ skizzierte Entwurf einer Verfassungsänderung ist zurück gestellt. Der Entwurf musste den Religionsgemeinschaften noch einmal zugeleitet werden. Geistliche Predigten über Kunst, Kultus und Kultur, Buchveröffentlichungen, Grundstücksverkäufe und die Schrift der EKD „Klarheit und gute Nachbarschaft“1 haben erneut Klärungsbedarf zu theologischen Grundsatzfragen ausgelöst:

  • Wer ist GOTT, DER HERR?
  • Kann der Gott der einen Religion zugleich auch der Gott anderer Religionen sein?
  • Christen: „Der Gott der Christen ist ein dreifaltiger Gott.“2
    Muslime: „Der Gott der Muslime ist nicht der Gott der Christen.“
    Juden: „Der Unaussprechliche ist weder der Gott der Christen noch der Gott der Muslime.“
    Der buddhistische Dalai Lama hält sich in dieser Frage noch bedeckt.

  • Welche Religionsgemeinschaft darf an eine anders gläubige Religionsgemeinschaft Grundstücke verkaufen?
  • Welche Religionsgemeinschaft hat Anspruch auf die höchsten Kirchtürme?
  • Welche Kirchenfenster sind mit welchem Religionsverständnis kompatibel?
  • Können sich die Religionsgemeinschaften auf ein einheitliches Kultur-, Kunst- und Freiheitsverständnis einigen?
  • Wie können in deutschen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen Evolutionismus und Kreationismus verbunden werden. Bundesaußen- und Bundesverteidigungsminister wollen hierbei auch die globalen Verflechtungen Deutschlands berücksichtigt sehen.
  • Können die Religionsgemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich einen neuen „Kulturkampf“ führen? Der Bundesinnenminister muss zu Rate gezogen werden.
  • Kann mit einem Kulturkampf von anderen Problemen nachhaltig abgelenkt werden? Dazu muss auch das Votum des Bundesarbeitsministers eingeholt werden.

Die Beratungen werden schwierig. Bis jetzt gelang es noch nicht einmal den Christen, die sich unter dem Mantel des abendländischen Christentums verbergenden Uneinigkeiten in Fragen des Glaubens und des Ritus zu beseitigen. Noch immer steht einer Einigung der jeweils reklamierte Alleinvertretungsanspruch im Wege. Das von BILD ausgerufene Axiom „Wir sind Papst“ wird nicht von Allen anerkannt. Aber in einzelnen Punkten will man sich nun zur Wahrheitsfindung an einem salomonischen Verfahren orientieren, das Bert Brecht in seinem „Kreidekreis“ erfolgreich anwenden ließ.

Zuvor sollen aber noch die Beratungsergebnisse einer Kommission abgewartet werden, die untersucht, ob und gegebenenfalls in welchem Maße zivile, säkulare Gesellschaften ohne religiöse, nicht nur im Einzelfall zu Kontroversen führende Einbindungen ihre sittlichen und grundrechtlich geschützten Werteorientierungen verlieren müssen. Die Kommission will dabei auch historische und globale Aspekte berücksichtigen. Ziel der Kommission sei es, einen „Kampf der Religionen“ bestmöglich zu vermeiden.

In ihrem Zwischenbericht schlägt die Kommission vor, die Religionsgemeinschaften sollten ihre eigenständigen Institutionalisierungen mit ihren gegeneinander gerichteten Orthodoxien aufgeben. Sie sollten ihre theologischen, moralischen und finanziellen Ressourcen besser zur Durchsetzung und Realisierung eines Rechts auf menschenwürdige Arbeit als weltweit geltendes Menschenrecht nutzen. Damit könnten nationale und/oder internationale Konfliktpotenziale zwar nicht beseitigt, wohl aber deutlich gemindert werden.

Die Kommission teilt die Sorgen des britischen Biologen Richard Dawkins:

„Ich bin besonders besorgt, was die Indoktrination der Kinder durch die Kirchen angeht. Vor allem aber darüber, wie bereits Fünfjährige von den Religionen mit Etiketten wie ‘Muslim’, ‘Christ’ oder ‘Jude’ versehen werden.“3

  1. EKD-Handreichungen []
  2. Der Tagesspiegel vom 9.10.07 []
  3. Interview in: Der Tagesspiegel vom 17.10.07 []

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Verfassungsänderung: Kultur

Donnerstag, 4. Oktober 2007 | Autor: peno

„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ So will es Artikel 21 GG. Die Parteien lassen sich diesen Dienst am Volke hoch bezahlen. Geplant ist eine kräftige Erhöhung der finanziellen Zuwendungen.

In den nächsten Wochen wollen die Parteien mit neuen Grundsatzprogrammen einen weiteren Beitrag zur Willensbildung des Volkes leisten. In den Grundsatzprogrammen soll auch ein neues Kulturverständnis verdeutlicht werden. CDU/CSU werden eine „Neue Leitkultur“ propagieren. Mainstreamer der politischen, kulturellen und religiösen Eliten haben seit Jahren ideologische Vorarbeit geleistet.

Zugleich ist geplant, den neuen Kulturbegriff im Grundgesetz zu verorten. Zwar gibt es bereits viele Kulturelemente im Grundgesetz – wie auch in den Verfassungen aller zivilisierten Staaten – aber diese drohen nach Meinung der Mainstreamer zu säkularisieren und noch immer zu stark historische Belastungen mit sich zu führen. Eine „Neue Leitkultur“ scheint daher dringend geboten. Die Aufwertung des Kulturbereichs wird den Steuerzahler verpflichten, größere Anstrengungen zum weiteren Ausbau der „Kultkultur“ in den Kulturtempeln der Reichen und Schönen zu unternehmen.

Ein „Recht auf Arbeit“ soll allerdings auch weiterhin keinen Verfassungsrang erhalten. Eine solche Verfassungsänderung sei für Deutschland systemwidrig und nicht geeignet, die Würde des Menschen zu sichern. Artikel 15 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union reiche völlig aus.

Der Entwurf für die geplante Verfassungsänderung liegt jetzt vor:

Artikel X: Deutschland darf nie wieder kulturlos werden. Die Kultur der Deutschen Nation ist unantastbar. Aufgabe des Staates ist es, die Deutsche Kultur zu schützen und zu mehren.

(1) Deutsche Kultur und Christliche Religion stehen in einer symbiotischen Wechselwirkung.

(2) Form und Inhalt der Deutschen Kultur werden durch den Bundesinnenminister und den Bundeskulturminister einvernehmlich mit den Vertretern der Religionsgemeinschaften bestimmt.

(3) Der Bundesinnenminister trifft alle ihm geeignet erscheinenden Maßnahmen, um die unverbrüchliche Einheit von Kultur, Religion und Staat zu gewährleisten. Der Bundesinnenminister hat sich dabei mit den nationalen Sicherheitsbehörden und internationalen Bündnispartnern abzustimmen.

(4) Der Bundesinnenminister legt fest, in welchem Maße Freiheitsrechte im Sinne dieser Verfassung dem Kulturrecht untergeordnet sind. Der Bundesinnenminister kann nach Anhörung der Vertreter religiöser Gemeinschaften die Aberkennung dieses Kulturrechts aussprechen. Die Entscheidung des Bundesinnenministers ist rechtskräftig.

(5) Das Kulturrecht im Sinne dieser Verfassung verwirkt, wer „Religiösität als psychische Störung“ oder „Religion als Geisteskrankheit“ bezeichnet.

(6) Das Nähere regeln die Sicherheitsgesetze in der jeweils gültigen Fassung.

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