„Tabus sind sexy“: Nachspiele
Sonntag, 11. November 2007 | Autor: peno
Henryk M. Broder hat soeben einen Autor nebst Verlag erfolgreich verklagt: Nach §130 StGB bleibt in Deutschland die Verbreitung antisemitischer Parolen strafbar.
Im EU-Land Spanien sieht man das inzwischen anders. Holocaust-Leugner dürfen sich dort jetzt auf ihre „Meinungsfreiheit“ berufen und sind damit straffrei. Spanien dürfte der EU ein Rechtsproblem geschaffen haben.
„Vanity Fair“ ist aber in Deutschland angesiedelt und unterliegt deutschem Recht. Das Interview Michel Friedman vs. Horst Mahler hat gerichtliche Folgen:
- Der Showmaster Friedman hat den Politclown Mahler verklagt (§130!).
- Der Historiker Arno Lustiger verklagt „Vanity Fair“ (§130!).
- Noch unklar ist, ob „Vanity Fair“ im Gegenzug Friedman wegen Anstiftung zu einer Straftat – vielleicht auch wegen Beihilfe oder Mittäterschaft – verklagt (§130!). Eventuell will Horst Mahler dann als Nebenkläger, zumindest als Kronzeuge auftreten. Mahler könnte dabei für sich erhebliche Strafminderungen erreichen.
- Arno Lustiger überlegt noch, ob er in seine Klageschrift gegen „Vanity-Fair“ konsequenterweise nicht auch Michel Friedman einbeziehen soll. Schließlich sei der Hehler wie der Stehler.
- Die Staatsanwaltschaft Landshut prüft die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Mahler. Auch hier soll eine vermeintliche Mittäterschaft Friedmanns sorgfältig geprüft werden.
Die deutsche Rechtsprechung wird auf eine ernste Probe gestellt. Wegen der gesellschaftlichen Verankerung, des großen Wortreichtums und der medialen Fähigkeiten eines Michel Friedman zögert die Staatsanwaltschaft, ein Verfahren gegen Friedmann zu beantragen. Angeblich muss zuvor geklärt werden, ob Michel Friedman sich ev. als verdeckter Mitarbeiter des BND outen und sich dann auf sein ZEUGNISVERWEIGERUNGSRECHT berufen könnte. Der Reporterstatus allein könnte vor Gericht etwas wackelig und dürftig werden. Eventuelle Strafzahlungen sollen aber bereits vorfinanziert sein.
Die Ergebnisse sind für Kläger und Beklagte also noch ziemlich offen. Die Medienpräsenz für „Vanity Fair“ und Friedman ist aber auf jeden Fall für längere Zeit gesichert. Und das war ja – so hört man - das Hauptziel.
Dieses Hauptziel verfolgte man ja schließlich schon seit längere Zeit: Die Grüne Woche schien Friedman günstig, um dem Parteivorsitzenden U. Voigt, dessen Vize P. Marx und dem Fraktionsvorsitzenden in Mecklenburg-Vorpommern U. Pastörs eine wirksame Gesprächsplattform zu bieten. Friedmann konnte die NPD’ler nicht überzeugen, der Öffentlichkeit auch keine Neuigkeiten über Denken und Handeln der NPD vermitteln. U. Voigt sei lt. Friedman „der intelligenteste der NPD-Funktionäre. Seine Argumentation ist in sich schlüssig und stringent.“1 Das ist als wichtiges, von der Öffentlichkeit sicherlich schon lange erwartetes Gesprächsergebnis herausgestellt worden.
Ein Medienexperte hätte voraus sehen können, dass der NPD-Mann A. Molau die so unerwartet günstig angebotene Gelegenheit nutzt, um sich im Parteiorgan der NPD süffisant und ausführlich über Friedman lustig zu machen. Nach dem Interview mit Mahler harrt die rechtsextreme Szene in freudiger Erregung und hofft, sich zukünftig nicht mehr auf die eigenen Schmuddelblätter beschränken zu müssen. Friedman hat seinem öffentlich verkündeten Anliegen wohl keine guten Dienste geleistet.
- diverse Presseveröffentlichungen [↩]


Beobachtungen zu Politik und Gesellschaft - kommentiert, glossiert und zur Diskussion gestellt.



