Keine Nachtruhe für NPD
Samstag, 3. November 2007 | Autor: peno
Den beiden sächsischen NPD-Funktionären Apfel und Delle wird die Nachtruhe verwehrt:
„Sehr geehrter Herr Apfel,
sehr geehrter Herr Delle,
wir erhielten heute Ihre … Reservierung für den 7. November 2007 und sind einigermaßen erstaunt, dass Sie ausgerechnet ein … Hotelunternehmen mit ausländisch klingendem Namen bevorzugen. Da Sie in unserem Hause nicht willkommen sind und ich es auch meinen Mitarbeitern nicht zumuten kann, Sie zu begrüßen und zu bedienen, haben wir … gebeten, die Buchung zu stornieren. Sollte dies … nicht möglich sein, darf ich Sie darauf hinweisen, dass ich sämtliche in unserem Hause durch Sie getätigten Umsätze unmittelbar als Spende an die Dresdner Synagoge weiterleiten werde. Betrachten Sie dies als kleinen Beitrag zur Wiedergutmachung für die Schäden, die Ihre damaligen Gesinnungsgenossen der Synagoge und vor allem ihren früheren Besuchern zugefügt haben …
Macrander Hotels GmbH & Co. KG [...]“1
Anmerkung:
Normalerweise reklamieren NPD’ler und deren Sympathisanten die Grund- und Freiheitsrechte als für ihre Ziele unbegrenzt geöffneten Selbstbedienungsladen. Ein bekanntes Argumentationsmuster.
Auch im Forum des Tagesspiegels wird nun mit Hinweis ausgerechnet auf § 1 des Antidiskriminierungsgesetzes ein „Grundrecht auf nächtliche Unterkunft“ für NPD-Funktionäre gefordert … lustig … Mit den Grund- und Freiheitsrechten lässt sich trefflich operieren.
- zit. in: Der Tagesspiegel vom 3.11.07 [↩]


Beobachtungen zu Politik und Gesellschaft - kommentiert, glossiert und zur Diskussion gestellt.



