Das Emmely-Urteil
Freitag, 27. Februar 2009 | Autor: peno
„Rosen für den Staatsanwalt“ so lautet der Titel eines Films von Wolfgang Staudte. Im Zentrum des Films (1959) steht ein Staatsanwalt, der ganz kurz vor Ende des Zweiten Weltkriegs für einen jungen Mann die Todesstrafe beantragt und vollstrecken lassen will, weil dieser aus Heißhunger ein kleines Päckchen Schokolade entwendet und gegessen haben soll.1
„Das Emmely-Urteil“ könnte der Titel eines neuen Films aus dem Jahre 2009 sein. Eine Verkäuferin „veruntreut“ zwei Coupons im Werte von 1,30 EURO und wird fristlos gekündigt. Sie verliert – gerichtlich bestätigt – ihren Arbeitsplatz. In der kritischen Öffentlichkeit werden zu Recht viele Vergleiche aus den letzten Jahren herangezogen, die das groteske Unrecht und die Absurdität des Vorgangs zeigen: Steuerflucht, Steuerbetrug, Veruntreuungen, Spekulationen mit fremden Geldern, Schmiergelder etc. etc., jeweils in Millionenhöhe.
Das „Emmely-Urteil“2 muss in die Rechtsgeschichte eingehen, um in einem modernen demokratischen Rechtsstaat den alten lateinischen Grundsatz zu konkretisieren:
summum ius – summa iniuria (Cicero).
Auf die juristische Spitze getriebenes Recht kann im gesellschaftlichen Kontext leicht zum groben Unrecht werden.
- Kurzinhalt [↩]
- Az: 7 Sa 2017/08 [↩]
Thema: Schlaglichter | Ein Kommentar

Williamson hat mit dieser Erklärung den Freunden der Rabulistik ein treffliches Beispiel geliefert.

Beobachtungen zu Politik und Gesellschaft - kommentiert, glossiert und zur Diskussion gestellt.



