Henryk M. Broder

Dienstag, 9. Dezember 2008 | Autor: peno

Was Broder darf, dürfen Andere noch lange nicht – meint Henryk M.

Henryk M. Broder ist bekanntlich schnell reizbar und leicht erregbar. Per Gerichtsbeschluss wollte er, der kürzlich noch im dänischen Karikaturenstreit mit dümmlichen Witzen für unbegrenzte Meinungs-/Pressefreiheit eintrat, andere Meinungsäußerungen untersagen lassen, z.B. er – Henryk M., wie er leibt und lebt, - sei ein schlichter Pornoverfasser.

Der gute, moralintensive, süffisant grinsende Henryk M. musste sich eines Besseren belehren lassen:
917-justitia.jpg

„Wer das Recht der freien Meinungsäußerung in der Weise benutzt wie der Kläger (Henryk M. Broder), muss sich auch selbst deutliche Kritik an seiner Person gefallen lassen.“1

Und weiterhin attestiert das Berliner Landgericht dem Kläger Broder

„eine besondere Vorliebe für eine Ausdrucksweise mit sexuell drastischen und dem Genitalbereich entstammenden Begriffen (…), die er auch benutzt, wenn es gar nicht um sexuelle oder verwandte Themen geht, so dass auch politische und andere Diskussionen immer wieder mit sexuellen Konnotationen aufgeladen werden.“

Also darf Henryk M. Broder doch „Pornoschriftsteller“ genannt werden! Warum und wofür die journalistischen Zirkel diesen fettleibigen Mann hin und wieder auszeichnen, ist wohl kaum nachvollziehbar.
Der sich ständig als deutscher Moralapostel erfindende Henryk M. sieht nun sein Monopol als Dreckschleuder der Nation wanken.

Henryk M. Broder hätte wohl doch besser im St.-Pauli-Journalismus der Hamburger Reeperbahn stecken bleiben und dort die Große Freiheit genießen sollen. Einen Verzicht auf Broders „politische“ Kommentare kann die Welt recht gut verkraften. „Davon geht die Welt nicht unter …“

  1. Urteil des Landgerichts Berlin []

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